Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2017 – Wahlprüfsteine

Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2017
Die Parteien zur Wohnberatung

Im März 2017 hat die LAG Wohnberatung NRW die Fraktionen des Landtags sowie  die Linke von Nordrhein-Westfalen angeschrieben, um nach deren Position zur Situation und zu den Perspektiven der Wohnberatung zu fragen. Es wurden neun, jeweils erläuterte, Fragen gestellt, davon betrafen sieben die Wohnberatung und zwei die Beratung zu Gemeinschaftliche Wohnformen. Die Fragen 3 und 4 bezogen sich auf die Finanzierungssituation der Wohnberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen. Sehr schnell und umfassend antworteten die Fraktionen der SPD und von Bündnis90/Die Grünen.
Bei der FDP und der CDU waren Nachfragen nötig. Von den Piraten und der Linken liegen bisher keine Antworten vor.

1. Sind Sie informiert über die Arbeit der Wohnberatungsstellen und über die Untersuchungen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Nutzen und den Effekten der Wohnberatung?

a) SPD
Schreiben von Katja Kleegräfe, Referentin NRWSPD, vom 7. April 2017:
„Die NRWSPD ist umfassend über die Arbeit und Bedeutung der Wohnberatungsstellen informiert. Denn Ziel unserer Politik ist es, dass allen Menschen mit Unterstützungsbedarf, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben in der vertrauten und selbst gewählten Umgebung möglich ist. Dazu braucht es kompetente Beratungs- und Hilfeangebote, die die zahlreichen Wohnberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen übernehmen. Mit ihrem fachlich-technischen, zugleich praxisorientierten Wissen über die Möglichkeiten erforderlicher Umbaumaßnahmen und der Unterstützung bei der Durchführung in der Praxis können sie den betroffenen und ratsuchenden Menschen in der individuellen Lebens- und Wohnsituation geeignet und zielführend weiterhelfen. Außerdem leisten die Beratungsstellen einen wichtigen Beitrag zur Prävention, da mit Maßnahmen zur Umgestaltung und Anpassung der Wohnumgebung dem Pflegebedarf vorgebeugt sowie Verschlimmerungen bei bereits bestehendem Pflegebedarf vermieden und Risiken minimiert werden können. Dass die Beratungsstellen mit der Wohnberatung und der Wohnungsanpassung die ersten und effektivsten unterstützenden oder pflegebegleitenden Maßnahmen sein können, ist in verschiedenen Untersuchungen und Berichten dargelegt worden. Im aktuellen Bericht zur Lage der Älteren (2016) des Landes NRW wird die Bedeutung der Wohnberatung zur Information und Unterstützung älterer Menschen für neue Wohnformen und Wohnraumgestaltung und zur Sicherung der Pflege beschrieben.
Durch entsprechende Wohnungsanpassung wird die Selbstständigkeit der Beratenen gestärkt, sodass eine kostenintensive stationäre Unterbringung vermieden oder zumindest hinausgezögert werden kann. Den Wünschen der Betroffenen wie den Interessen der Leistungsträger auf diese Weise gleichermaßen Rechnung getragen werden.“

b) CDU
Mail von Dr. Stephan Terhorst, Stellv. Leiter Politik & Strategie, vom 3. April 2017:
„Die älter werdende Gesellschaft stellt die Politik vor große Herausforderungen, sie bietet aber auch Chancen für ein verändertes Zusammenleben. Wir wollen, dass die Menschen auch im Alter möglichst lange ihre Lebenssituation selbst bestimmen können. Der zentrale Ort, an dem sich junge und ältere Menschen wohlfühlen ist in der Regel die eigene Wohnung. Die Wohnberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen unterstützen die Menschen dabei, das Leben in der eigenen Wohnung einfacher und angenehmer zu gestalten. Die CDU Nordrhein-Westfalen hält diese Arbeit für sehr wichtig und wir unterstützen sie ausdrücklich.“

c) Bündnis 90/Die Grünen
Schreiben von Wolfgang Zumdick Öffentlichkeitsarbeit Bündnis 90/Die Grünen vom 5. April 2017:
„Ja wir sind darüber informiert. Die Wohnberatungsstellen leisten eine unverzichtbare Arbeit zur Sicherung des Wohnens in der eigenen Häuslichkeit von älteren und pflegebedürftigen Menschen. Mehrere Untersuchungen haben seither schon klar aufgezeigt, dass ein Vielfaches dessen, was die Arbeit der Beratungsstellen kostet, bei den Leistungsträgern wie den Pflege- und Krankenkassen sowie den Trägern der örtliche Sozialhilfe („Hilfe zur Pflege“), also den Kommunen, durch die Beratungsarbeit der unabhängigen Wohnberatungsstellen eingespart werden kann. So ist wiederholt aufgezeigt worden, dass durch Beratung zur Beseitigung von Barrieren und Stolperfallen und durch entsprechende Maßnahmen wie Wohnungsanpassungen zum einen die Selbständigkeit der Menschen und damit auch die Selbstbestimmung erhalten werden kann und zugleich hierüber auch Pflegekosten eingespart werden können. So werden die Menschen dabei unterstützt, ihre Selbständigkeit zu bewahren und dadurch auch fitter zu bleiben. Hierdurch wird ein größerer Bedarf an pflegerischen Unterstützungsleistungen verhindert oder zumindest hinausgeschoben.“

d) FDP
Schreiben von Johannes Vogel, Generalsekretär, Mitglied des FDP-Bundesvorstands vom 11. April 2017:
„Wir Freie Demokraten möchten die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Menschen geeigneten Wohnraum finden, der ihren Wünschen entspricht. Im Laufe des Lebens verändern sich jedoch die Bedürfnisse der Menschen. Insbesondere älter werdende Menschen haben den Wunsch, möglichst lange und selbstbestimmt in der eigenen Wohnung zu leben. Dadurch werden jedoch bauliche Anpassungen in den Wohnungen erforderlich. Bestehende Förderprogramme zur Verringerung von Barrieren unterstützen wir. Sie ermöglichen den Menschen, länger in der gewohnten Umgebung und den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Wohnberatungsstellen können dabei helfen, indem sie konkrete Vorschläge zu den erforderlichen Anpassungen erarbeiten und über Finanzierungsmöglichkeiten wie z.B. Zuschüsse der Pflegeversicherung beraten.“

2. Gehen Sie grundsätzlich davon aus, dass die Wohnberatung erhalten und ausgebaut werden sollte?

a) SPD
Schreiben von Katja Kleegräfe, Referentin NRWSPD, vom 7. April 2017:
„Ja, denn wir legen großen Wert auf die Wahlfreiheit der Wohnform. Diese Wahlfreiheit trägt den Wünschen der Menschen Rechnung, die bei allen Einschränkungen selbstbestimmt und selbstständig Leben und Wohnen wollen. Um das selbstbestimmte Leben im gewohnten und selbst gewählten Lebensumfeld als Alternative zur Unterbringung in stationären Wohnformen zu stärken und zu ermöglichen, braucht es Wohn- und Hilfsangebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen sowie ihrer Angehörigen. Da der Wohnberatung hier eine außerordentlich wichtige Funktion zukommt, setzen wir uns weiterhin für den Erhalt und den Ausbau der Wohnberatung in Nordrhein-Westfalen ein.“

b) CDU
Mail von Dr. Stephan Terhorst, Stellv. Leiter Politik & Strategie, vom 3. April 2017:
„Die älter werdende Gesellschaft stellt die Politik vor große Herausforderungen, sie bietet aber auch Chancen für ein verändertes Zusammenleben. Wir wollen, dass die Menschen auch im Alter möglichst lange ihre Lebenssituation selbst bestimmen können. Der zentrale Ort, an dem sich junge und ältere Menschen wohlfühlen ist in der Regel die eigene Wohnung. Die Wohnberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen unterstützen die Menschen dabei, das Leben in der eigenen Wohnung einfacher und angenehmer zu gestalten. Die CDU Nordrhein-Westfalen hält diese Arbeit für sehr wichtig und wir unterstützen sie ausdrücklich.“

c) Bündnis 90/Die Grünen
Schreiben von Wolfgang Zumdick Öffentlichkeitsarbeit Bündnis 90/Die Grünen vom 5. April 2017:
„Die Breite und Vielzahl der unabhängigen Wohnberatungsstellen in NRW ist bundesweit einmalig. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass das Thema „selbständig wohnen im Alter und bei Pflege“ wie auch die entsprechenden Wohnangebote hierzu bei uns in NRW weiterentwickelt sind, als in den meisten anderen Bundesländern. In unserem Bundesland hat sich in den vergangenen 25 Jahren ein flächendeckendes Angebot an Wohnberatungsstellen entwickelt. Mittlerweile besteht ein Netz aus 128 Beratungsstellen. Wir GRÜNEN treten für einen konsequenten Ausbau von ambulanten Wohn- und Pflegeformen ein. Diese entsprechen den Vorstellungen des Großteils der Menschen, wie sie wohnen und gepflegt werden wollen.
Eine unabhängige Wohn- wie auch Pflegeberatung spielt hier eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, die Menschen hierzu zu beraten und zu unterstützen. Deswegen muss natürlich die Wohnberatung erhalten bleiben und insbesondere dort, wo es in der Fläche noch kein entsprechendes Angebot gibt, auch ausgebaut werden. Ein Ausbau des Angebotes ist aufgrund der Zunahme der älteren Menschen in NRW in den kommenden Jahren sicher auch an bestehenden Standorten notwendig. Hierbei wird auch die Beratung und der Zugang zu Zielgruppen wie bspw. Menschen mit einer Migrationsgeschichte, einer Behinderung oder dort wo die Sensibilität gegenüber kulturellen und sexuellen Identitäten gefragt ist, eine noch größere Rolle spielen. Aber auch die Verknüpfung und Kooperation mit Angeboten und Einrichtungen im Quartier wird sicher immer wichtiger, die auch neue, zugehende Beratungsangebote vor Ort erfordern.“

d) FDP
Schreiben von Johannes Vogel, Generalsekretär, Mitglied des FDP-Bundesvorstands vom 11. April 2017:
„Die Wohnberatung NRW leistet neben anderen Sozialverbänden und privaten Akteuren des Wohnungsmarktes einen wichtigen Beitrag, um die Bevölkerung bei der Anpassung ihres Wohnraumes auf individuelle Bedürfnisse zu beraten und Menschen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei der Suche nach geeignetem Wohnraum zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund ist eine langfristige finanzielle Absicherung der Wohnberatungsstellen durch die Kommunen erforderlich. Um vor Ort die Voraussetzungen dafür zu schaffen, setzen sich die Freien Demokraten für eine grundsätzliche Gemeindefinanzreform ein, die die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen beseitigt und ihnen eine konjunkturunabhängige Mindestfinanzausstattung zur Verfügung stellt. Dadurch werden die Städte und Gemeinden in die Lage versetzt, nicht nur ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, sondern bei Bedarf und entsprechender Schwerpunktsetzung vor Ort auch freiwillige Leistungen wie die Unterstützung der Wohnberatungsstellen erbringen zu können.“

3. Wie sollen die Wohnberatungsstellen langfristig abgesichert werden?

a) SPD
Schreiben von Katja Kleegräfe, Referentin NRWSPD, vom 7. April 2017:
„Durch das von der SPD-geführten Landesregierung auf den Weg gebrachten Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) sind die Beratungsstrukturen für ältere Menschen – also auch der Wohnberatung – gestärkt worden. Durch gemeinsame, unabhängige Beratungsangebote vor Ort sind die Betroffenen und ihre Angehörigen trägerunabhängig über die Ansprüche und Unterstützungsmöglichkeiten entsprechend ihrer individuellen Bedarfe zu informieren und zu unterstützen. Mit dem Landesförderplan Alter und Pflege werden in der laufenden Wahlperiode bereits verschiedene Maßnahmen und Projekte zur Förderung, Sicherstellung und Koordination der Beratungsstrukturen vor Ort gefördert. Die Förderung der Wohnberatungsstellen ist im APG NRW ebenfalls explizit festgehalten. Im Rahmen des Landesförderplans können auch landesweite Beratungsstrukturen zur Unterstützung der kommunalen Beratungsangebote und Maßnahmen zur Koordinierung und Qualifizierung von Beratungsangeboten einschließlich der Wohnberatungsstellen gefördert werden. Dieser Aufgabe ist sich die NRWSPD bewusst und wird sie weiter fortführen.
Außerdem setzen wir unsere kommunalfreundliche Politik fort. Denn nur in gesunden Finanzen sind Städte und Gemeinden auch politisch handlungsfähig und können präventive Angebote wie die Wohnberatung auch langfristig gesichert werden. Seit Regierungsantritt 2010 haben wir schon viel auf den Weg gebracht: Die Gemeindefinanzierung ist von jährlich 7,6 Milliarden Euro bei Regierungsantritt auf 10,6 Milliarden Euro aufgestockt worden. Über den Stärkungspakt Stadtfinanzen werden die 66 höchstverschuldeten Städte und Gemeinden mit bis zu weiteren 642 Millionen Euro jedes Jahr unterstützt. Das ist eine gute Grundlage, um vor Ort die kommunale Infrastruktur zu erhalten und insbesondere den Erhalt der Wohnberatungsstellen zu gewährleisten. Diesen Weg wird die NRWSPD fortsetzen, was sich auch kurz- und mittelfristig auf die Rahmenbedingungen sowie Beratungs- und Hilfsangebote für ältere Menschen positiv auswirken wird.“

b) CDU
Mail von Dr. Stephan Terhorst, Stellv. Leiter Politik & Strategie, vom 3. April 2017:
„Die Kosten für die Unterhaltung der Projekt-Wohnberatungsstellen werden derzeit von den Kommunen und Kreisen und den Pflegekassen getragen. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass dieses Beratungsangebot so erhalten bleiben sollte. Das Beratungsangebot ist unserer Ansicht nach zurecht auf der Ebene der Kommunen und Kreise angesiedelt, da hier die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse am besten beurteilt werden können.“

c) Bündnis 90/Die Grünen
Schreiben von Wolfgang Zumdick Öffentlichkeitsarbeit Bündnis 90/Die Grünen vom 5. April 2017:
„Die Wohnberatung wurde seit Anfang der neunziger Jahre in NRW gefördert, anfangs gemeinsam vom Land, den Kommunen und den Pflegekassen. Später auf Grundlage des § 45c SGB XI. Mit dem Auslaufen des Modellprojektes hat sich das Land aus der Förderung der Wohnberatung zurückgezogen. Aufgrund der Prüfungsberichte des Landesrechnungshofes war das Land verpflichtet, sich aus der Förderung der Wohnberatung zurückzuziehen. Seit 2009 werden nun ein Teil der Wohnberatungsstellen in NRW je zur Hälfte von den Pflegekassen und den jeweiligen Kommunen bzw. Kreisen finanziert. Diese Förderung stellt bisher eine gute Grundlage dar. Dennoch bleibt hierbei die Förderung abhängig von der örtlichen Prioritätensetzung und dem Engagement der jeweiligen Kommune. Zu prüfen bleibt neben einer stärkeren Einbeziehung der Wohnungswirtschaft nach wie vor wie auch eine verbesserte Refinanzierungsmöglichkeit über das SGB XI.
Deshalb wäre zu prüfen, wie die Finanzierung der Wohnberatung über die bisherigen Vorgaben des § 45c SGB XI hinaus gesetzlich noch besser abgesichert werden kann. Notwendig bleibt auch eine dauerhafte Beteiligung der Kommunen und Kreise, da nur hierüber gesichert werden kann, dass auch ältere Menschen ohne eine Pflegeeinstufung die Beratung zur altengerechten Wohnungsanpassung in Anspruch nehmen können. Dies ist auch zur Prävention und zum Erhalt der eigenen Kompetenzen und damit der Selbständigkeit im Vorfeld eines Pflegebedarfs sehr wichtig.
Nach unserer Auffassung muss dabei auch das Land gerade bei den komplementären Pflegeinfrastrukturangeboten, wie der unabhängigen Wohnberatung eine Mitverantwortung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Infrastruktur übernehmen. Eine wichtige Aufgabe, an der sich das Land weiterhin beteiligen sollte, sehen wir u.a. in der Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Beratungsstruktur in NRW. Schließlich sehen wir es auch weiterhin als eine wichtige Aufgabe an, die Beratungsstruktur dahingehend weiterzuentwickeln, dass hierüber auch örtliche Quartierskonzepte befördert werden können, mit denen eine Versorgungssicherheit für ältere Menschen und Menschen mit Unterstützungsbedarf im Wohnquartier gesichert werden kann.“

d) FDP
Schreiben von Johannes Vogel, Generalsekretär, Mitglied des FDP-Bundesvorstands vom 11. April 2017:
Die Fragen 2 und 3 wurden zusammen beantwortet, s. 2.

4. Welche kurzfristig wirkenden Hilfsmaßnahmen kann es für in Ihrer Existenz gefährdete Beratungsstellen geben?

a) SPD
Schreiben von Katja Kleegräfe, Referentin NRWSPD, vom 7. April 2017:
Die Fragen 3 und 4 wurden von Katja Kleegräfe gemeinsam beantwortet, siehe 3.

b) CDU
Schreiben von Dr. Guido Hitze, Leiter des Bereichs Politik & Strategie, per Mail am 7. April 2017:
„Nach den Landtagswahlen und einem „Kassensturz“ wird eine Entscheidung über die finanzielle Unterstützung und damit auch kurzfristige Hilfsmaßnahmen für gefährdete Beratungsstellen getroffen werden. Grundsätzlich sollte die Förderung durch Kommunen, Kreise und Pflegekassen geregelt sein.“

c) Bündnis 90/Die Grünen
Schreiben von Wolfgang Zumdick Öffentlichkeitsarbeit Bündnis 90/Die Grünen vom 5. April 2017:
„Wie bereits in der Beantwortung der Frage 3 angeführt, muss die Finanzierungsgrundlage der Wohnberatung langfristig gesichert werden. Hierzu sind aber über die bestehende und vielerorts auch nicht immer stabile Finanzierung hinaus neue und auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu entwickeln. Die Finanzierung der Wohnberatung erfolgt durch die Kommunen sowie die Pflegekassen. Stärker einbezogen werden sollte nach wie vor die Wohnungswirtschaft, die auch von einer erfolgreichen Wohnberatung profitiert. Wir haben uns bereits in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass auch den Kommunen in Haushaltssicherung die Möglichkeit gegeben wird, die Wohnberatungsstellen anteilig zu finanzieren, um eine gute umfassende Beratung zu sichern. Dies sollte auch im Interesse der Kommunen sein, denn die Wohnberatung setzt auf Heimvermeidung und hilft somit auch dabei hohe Kosten für das Pflegewohngeld zu senken. Das Land sollte kurzfristig wirkende Hilfsmaßnahmen und entsprechende Reformprojekte begleiten und unterstützen.“

d) FDP
Schreiben von Johannes Vogel, Generalsekretär, Mitglied des FDP-Bundesvorstands vom 11. April 2017:
„Um vor Ort die Voraussetzungen dafür zu schaffen, setzen sich die Freien Demokraten für eine grundsätzliche Gemeindefinanzreform ein, die die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen beseitigt und ihnen eine konjunkturunabhängige Mindestfinanzausstattung zur Verfügung stellt. Dadurch werden die Städte und Gemeinden in die Lage versetzt, nicht nur ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, sondern bei Bedarf und entsprechender Schwerpunktsetzung vor Ort auch freiwillige Leistungen wie die Unterstützung der Wohnberatungsstellen erbringen zu können.“

5. Befürworten Sie den Ausbau der landesweiten Zusammenarbeit aller Wohnberatungsstellen?

a) SPD
Schreiben von Katja Kleegräfe, Referentin NRWSPD, vom 7. April 2017:
„Ja. Um den Menschen in NRW ein flächendeckendes Angebot der Wohnberatung zu ermöglichen, begrüßt die NRWSPD den Ausbau der landesweiten Zusammenarbeit der Wohnberatungsstellen. Durch die Koordination, den fachliche Austausch und die Vernetzung der Beratungsstellen wird die Wohnberatung vor Ort gestärkt, was sowohl den Betroffenen als auch den Beraterinnen und Beratern zu Gute kommt.“

b) CDU
Schreiben von Dr. Guido Hitze, Leiter des Bereichs Politik & Strategie, per Mail am 7. April 2017:
Fragen 5 bis 7 wurden gemeinsam beantwortet.
„Grundsätzlich ist eine Koordination der Wohnberatung in Nordrhein-Westfalen zu begrüßen, um von innovativen Ideen flächendeckend zu profitieren und Doppelarbeit bei der Entwicklung von Konzepten zu vermeiden. Eine mögliche Finanzierung durch Fördermittel des Landes kann aber, wie bereits gesagt, erst nach der Landtagswahl mit Blick auf die Haushaltslage beurteilt werden. Wir halten finanzielle Zusagen zum jetzigen Zeitpunkt für unseriös.“

c) Bündnis 90/Die Grünen
Schreiben von Wolfgang Zumdick Öffentlichkeitsarbeit Bündnis 90/Die Grünen vom 5. April 2017:
„Ja, die landesweite Zusammenarbeit der Beratungsstellen ist auch mit Blick auf die einheitliche Qualitätssicherung wichtig und sollte deshalb ausgebaut werden.“

d) FDP
Schreiben von Johannes Vogel, Generalsekretär, Mitglied des FDP-Bundesvorstands vom 11. April 2017:
„Dabei hat die landesweite Koordination die Weiterentwicklung der Wohnberatung auf kommunaler Ebene unterstützt.“

6. Wie stehen Sie zur Weiterfinanzierung der Koordination Wohnberatung NRW?

a) SPD
Schreiben von Katja Kleegräfe, Referentin NRWSPD, vom 26.04.2012:
„Der koordinierte und fachliche Austausch sowie die Vernetzung der Wohnberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen durch die Landeskoordinierungsstelle haben sich aus Sicht der NRWSPD bewährt. In Regierungsverantwortung werden wir daher mit allen Beteiligten ausloten, wie eine Weiterfinanzierung über das Jahr 2017 hinaus sichergestellt werden kann.“

b) CDU
Schreiben von Dr. Guido Hitze, Leiter des Bereichs Politik & Strategie, per Mail am 7. April 2017:
Fragen 5 bis 7 wurden gemeinsam beantwortet, siehe 5.

c) Bündnis 90/Die Grünen
Schreiben von Wolfgang Zumdick Öffentlichkeitsarbeit Bündnis 90/Die Grünen vom 5. April 2017:
„Seit Ende 2015 fördert das Land gemeinsam mit den Landesverbänden der Pflegekassen gemeinsam den Aufbau einer Landeskoordinationsstelle bis 2017 mit insgesamt 555.000 Euro. Die fachlich wichtige Arbeit der Wohnberatung wurde damit in der laufenden Legislaturperiode nachhaltig gestärkt. Wir befürworten die Weiterfinanzierung der Koordination der Wohnberatung NRW.“

7. Befürworten Sie auch weiterhin Mittel seitens des Landes für Öffentlichkeitsarbeit für die Wohnberatung zur Verfügung zu stellen?

a) SPD
Schreiben von Katja Kleegräfe, Referentin NRWSPD, vom 7. April 2017:
„Ja, die NRWSPD befürwortet die finanzielle Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für die Wohnberatung durch das Land. Eine kontinuierliche und gezielte Öffentlichkeitsarbeit ist unerlässlich, um die Menschen in NRW auf die Wohnberatung und ihre Angebote aufmerksam zu machen. Die NRWSPD wird sich daher weiterhin dafür einsetzen, dass den Wohnbe-ratungen Mittel seitens des Landes für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden.“

b) CDU
Schreiben von Dr. Guido Hitze, Leiter des Bereichs Politik & Strategie, per Mail am 7. April 2017:
Fragen 5 bis 7 wurden gemeinsam beantwortet, siehe 5.

c) Bündnis 90/Die Grünen
Schreiben von Wolfgang Zumdick Öffentlichkeitsarbeit Bündnis 90/Die Grünen vom 5. April 2017:
„Die Öffentlichkeitsarbeit für die Wohnberatung ist nach wie vor sehr wichtig, um die Menschen zu erreichen, aber auch um andere Institutionen auf die Arbeit der Wohnberatung aufmerksam zu machen. Wir befürworten, dass das Land die Öffentlichkeitsarbeit weiterhin finanziell unterstützt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dies auch in der kommenden Wahlperiode so bleibt.“

Fragen zur Beratung zu Gemeinschaftlichen Wohnformen

8. Setzen Sie sich für den Erhalt der vorhandenen Struktur der beiden Beratungsstellen zu gemeinschaftlichen Wohnformen in Köln und Bochum ein?

a) SPD
Schreiben von Katja Kleegräfe, Referentin NRWSPD, vom 7. April 2017:
„Die NRWSPD setzt sich für den Erhalt der beiden Landesbüros innovative Wohnformen.NRW in Köln für das Rheinland und in Bochum für Westfalen-Lippe ein. Die beiden Landesbüros leisten mit ihren Beratungs-, Unterstützungs- und Vernetzungsangeboten einen ganz wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und Förderung neuer Wohnformen sowie der altersgerechten, partizipativen Quartiersentwicklung. Sie tragen ganz wesentlich zur Wissensvermittlung hinsichtlich der Planung Umsetzung und Weiterentwicklung innovativer Wohnprojekte sowie der Vernetzung der beteiligten Akteurinnen und Akteure bei. Sie stellen damit einen für die NRWSPD wichtigen Partner in diesem Feld dar.“

b) CDU
Mail von Dr. Stephan Terhorst, Stellv. Leiter Politik & Strategie, vom 3. April 2017:
Die Fragen 8 und 9 wurden gemeinsam beantwortet.
„Nach den Landtagswahlen werden wir entscheiden, ob eine finanzielle Unterstützung des Landesbüros innovative Wohnformen.NRW mit den beiden Beratungsstellen in Bochum und Köln weiter möglich ist. Auch wenn wir die wertvolle Beratungsarbeit sehen und die Personalkontinuität auch im Hinblick auf die Qualität der Beratung begrüßen, können wir vor dem Hintergrund des auf Grund der verfehlten Haushaltspolitik der rot-grünen Landesregierung hoch verschuldeten Landeshaushaltes zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Zusagen für die Zukunft machen.“

c) Bündnis 90/Die Grünen
Schreiben von Wolfgang Zumdick Öffentlichkeitsarbeit Bündnis 90/Die Grünen vom 5. April 2017:
„Wir GRÜNEN haben uns mit Vehemenz dafür eingesetzt, dass 1997 die beiden Regionalstellen „Neue Wohnformen im Alter“ eingerichtet werden und damit erstmalig in Deutschland eine Projektberatung installiert wurde, mit der neue Wohnformen für ältere Menschen entwickelt und in der Fläche verbreitet werden konnten. Dieses Beratungsangebot hatte auch bundesweit starke Beachtung gefunden. Die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung hat diese Landesförderung in ihrer Regierungszeit auslaufen lassen. Die Verein „Neues Wohnen im Alter e.V.“, Köln und die „Wohnbundberatung NRW“ in Bochum, haben auch damals in Zeiten ungeklärter und fehlender finanzieller Förderungen ihr Engagement für Neue Wohn- und Pflegeformen weitergeführt. Nach dem Wechsel der Regierungsverantwortung hin zu RotGrün 2010 haben wir erreicht, dass die Förderung für die beiden Regionalstellen Rheinland und Westfalen schließlich als Landesbüros für „Innovative Wohnformen“ in Köln und Bochum wieder aufgenommen werden konnte. Beide Landesbüros haben maßgeblich zur Entwicklung der neuen Wohn- und Pflegeformen beigetragen und durch ihre Beratung und konzeptionelle Begleitung des Themas einen erheblichen Anteil daran, dass NRW das führende Flächenland hierbei in Deutschland ist. Wir werden uns natürlich dafür einsetzen, dass die beiden Landesbüros auch in Zukunft erhalten bleiben.“

9. Wie können die Beratungsstellen langfristig finanziell abgesichert werden?

a) SPD
Schreiben von Katja Kleegräfe, Referentin NRWSPD, vom 07.04.2017:
„Mit dem Landesförderplan Alter und Pflege verfügt NRW über eine verlässliche und transparente Fördergrundlage, die jeweils für die Wahlperioden zu erstellen ist. Für eine weitere Förderung der Landesbüros im Rahmen des Plans, der im Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) festgehalten ist, setzt sich die NRWSPD ein.“

b) CDU
Mail von Dr. Stephan Terhorst, Stellv. Leiter Politik & Strategie, vom 3. April 2017:
Die Fragen 8 und 9 wurden gemeinsam beantwortet, siehe 8.

c) Bündnis 90/Die Grünen
Schreiben von Wolfgang Zumdick Öffentlichkeitsarbeit Bündnis 90/Die Grünen vom 5. April 2017:
„Wir setzen uns dafür ein, dass die Landesbüros auch in der kommenden Wahlperiode landesseitig finanziell gefördert und abgesichert werden, wie derzeit mit der Finanzierung im Rahmen des „Landesförderplans Alter und Pflege“.“