REHACARE 2024: Claudia Middendorf, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Patientinnen und Patienten besucht Wohnberatung NRW

Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, informierte sich mit Mitarbeiter*innen über die erfolgreiche Arbeit der Wohnberatungsstellen in NRW.

Claudia Middendorf wurde eine der neuen LAG-Broschüren „Wohnberatung in Nordrhein-Westfalen“ mit den aktuellen 130 Adressen der Wohnberatungsstellen und weiteren Informationen überreicht. Die Broschüre beinhaltet Beiträge zu „Wohnberatung bei Menschen mit Demenz – Grundlagen, Ziele, Möglichkeiten“,   und „Technikberatung als integrierter Baustein der Wohnberatung“ (Link zum abgeschlossenen landesgeförderten Projekt TiWo).

Die erfolgreiche Broschüre „Wohnberatung in Nordrhein-Westfalen“ wurde in 27. Auflage (Gesamtauflage: 276.000 Exemplare) zur REHACARE neu aufgelegt und über 6.000 Exemplare an Besucher*innen des Standes und auf der Messe verteilt. Zur LAG Wohnberatung NRW gehören inzwischen über 90 Mitglieder und kooperierende Organisationen. Die Broschüre enthält auch Informationen und Bestelladressen zu wichtigen Materialien zur Wohnungsanpassung sowie Hinweise auf Ausstellungen, die es zum Thema gibt.

„Die REHACARE 2024, die vom 25.9. bis 28.9. stattfand, hat erneut eindrucksvoll bewiesen, warum sie die international bedeutendste Messe für Rehabilitation und Pflege ist. Als Plattform für technologische Innovationen bringt sie Menschen, Ideen und Fortschritt zusammen – und setzt klare politische Impulse. Mit über 950 internationalen Ausstellern aus 40 Ländern und 44.000 Besucherinnen und Besuchern aus 85 Ländern war die Messe nicht nur ein Magnet für die gesamte Community, sondern auch ein starkes Zeichen für die Bedeutung einer innovativen und effizienten Hilfsmittelversorgung. Sie betonte einmal mehr, wie essenziell es ist, die Teilhabe aller Menschen zu fördern.“ Quelle

Landesweites Arbeitstreffen der LAG Wohnberatung NRW in Bochum

Das Arbeitstreffen der Wohnberater*innen fand am  21. August 2024 im LutherLAB Bochum statt.

Die anwesenden Wohnberater*innen nutzten die Gelegenheit zum Austausch über aktuelle Entwicklungen – auch zu den aktuell nicht vorhandenen Möglichkeiten der Antragstellung bzw. des Mittelabrufs der Mittel der hälftig von den Landesverbänden der Pflegekassen NRW und dem Verband der Privaten Krankenversicherung geförderten Wohnberatungsstellen – untereinander und mit folgenden Gästen:

Barbara Eifert, wissenschaftliche Beraterin der Landesseniorenvertretung (LSV) NRW e.V. diskutierte mit den Anwesenden über Kooperationen vor Ort – Wohnberatung und Seniorenvertretung. Einige Wohnberater*innen berichteten über teilweise schon jahrzehntelange erfolgreiche Kooperation mit der örtlichen Seniorenvertretung.

Aline Wybranietz, Projektleitung Alzheimer Telefon NRW, stellte die Arbeit des Landesverbands Alzheimer NRW kurz vor: „Alzheimer NRW – wer wir sind & was wir tun“– anschließend: gemeinsame Überlegungen zu Möglichkeiten der Zusammenarbeit vor Ort

André Röwekämper, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster (LWL) informierte über die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe bei den landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen. Zu dem Thema gab es einen regen Austausch.

Informiert wurde zudem über verschiedene Arbeitsgruppen: Beiräte „Partizipation“ und „Wohnen, Barrierefreiheit, Zugänglichkeit“, Landesausschuss Alter und Pflege, Kuratorium Betreutes Wohnen; TEAM Nachhaltigkeit NRW.

Thematisiert wurde auchdie teilweise schwierige finanzielle Situation der Städte und Gemeinden sowie die tendenziell stark ansteigende Nachfrage nach Wohnberatung.

Rollstuhlfahrer*innen mit Pflegebedarf können unter Umständen die volle Kostenübernahme für einen erforderlichen Plattformlift verlangen.

Kann der Plattformlift „ohne maßgeblichen Substanzverlust“ aus dem Wohngebäude wieder entfernt werden und ermöglicht er „die selbstständige Lebensführung eines Pflegebedürftigen“, handelt es sich um ein Pflegehilfsmittel, entschied das Sozialgericht Freiburg in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 8. März 2024 (Az.: S 15 KR 1736/22).

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