Definition

Wohnberatung ist eine Tätigkeit der sozialen Arbeit, deren Zielsetzung es ist, Ratsuchende und/oder deren Angehörige umfassend über die individuellen Möglichkeiten der Anpassung der Wohnung zu informieren. Dabei werden die jeweiligen Lebens- und Wohnbedingungen berücksichtigt. Diese auf die Bedarfe und Bedürfnisse der Ratsuchenden abgestimmten Informationen beziehen sich auf Ausstattungsänderungen, Hilfsmittel, bauliche Maßnahmen, Wohnungswechsel und die Auswahl und die Inanspruchnahme von bundes- und/ oder landesrechtlich vorgesehenen Sozial- und Versicherungsleistungen sowie auf sonstige Unterstützungsangebote.

Die Realisierung der Maßnahmen wird von den Wohnberatungsstellen so weit wie nötig begleitet. Dabei gilt das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“, das die ratsuchenden Menschen dazu befähigen soll, sich selbst zu helfen bzw. sich selbst Hilfe zu organisieren.

Wohnberatung findet i.d.R. in der Wohnung der Ratsuchenden statt. Diese ist ein – auch vom Gesetz – besonders geschützter Raum.”

Quelle: Rahmenstandards Wohnberatung NRW, Hrsg. Koordination Wohnberatung NRW, Dezember 2019: Link zur Broschüre

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