Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 wieder Zuschüsse zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden von der KfW

Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 können private Eigentümer*innen, Mieter*innen sowie Vermieter*innen wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen. Für einen Förderstart müssen noch neue gesetzliche Vorgaben (eAidRegister) technisch im Antragsprozess umgesetzt werden. Da der Start der Arbeiten hieran erst nach der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 erfolgen konnte, kann die Förderung erst wieder im Frühjahr 2026 beantragt werden.

Wichtig: Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn. Über den Start der Förderung wird auf der Internetseite der KfW und im KfW-Newsletter, hier bestellbar, informiert.