Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen zum 1. Januar 2025 um 4,5 %. Die Übersicht finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums hier. Der Betrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wird auf € 4.180,- erhöht (1 Person), max. € 16.720,- (4 Personen)
Alle Beiträge von Susanne Tyll
Landesweites Arbeitstreffen der LAG Wohnberatung NRW in Bochum
Das Arbeitstreffen der Wohnberater*innen fand am 21. August 2024 im LutherLAB Bochum statt.
Die anwesenden Wohnberater*innen nutzten die Gelegenheit zum Austausch über aktuelle Entwicklungen – auch zu den aktuell nicht vorhandenen Möglichkeiten der Antragstellung bzw. des Mittelabrufs der Mittel der hälftig von den Landesverbänden der Pflegekassen NRW und dem Verband der Privaten Krankenversicherung geförderten Wohnberatungsstellen – untereinander und mit folgenden Gästen:
Barbara Eifert, wissenschaftliche Beraterin der Landesseniorenvertretung (LSV) NRW e.V. diskutierte mit den Anwesenden über Kooperationen vor Ort – Wohnberatung und Seniorenvertretung. Einige Wohnberater*innen berichteten über teilweise schon jahrzehntelange erfolgreiche Kooperation mit der örtlichen Seniorenvertretung.
Aline Wybranietz, Projektleitung Alzheimer Telefon NRW, stellte die Arbeit des Landesverbands Alzheimer NRW kurz vor: „Alzheimer NRW – wer wir sind & was wir tun“– anschließend: gemeinsame Überlegungen zu Möglichkeiten der Zusammenarbeit vor Ort
André Röwekämper, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster (LWL) informierte über die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe bei den landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen. Zu dem Thema gab es einen regen Austausch.
Informiert wurde zudem über verschiedene Arbeitsgruppen: Beiräte „Partizipation“ und „Wohnen, Barrierefreiheit, Zugänglichkeit“, Landesausschuss Alter und Pflege, Kuratorium Betreutes Wohnen; TEAM Nachhaltigkeit NRW.
Thematisiert wurde auchdie teilweise schwierige finanzielle Situation der Städte und Gemeinden sowie die tendenziell stark ansteigende Nachfrage nach Wohnberatung.
Rollstuhlfahrer*innen mit Pflegebedarf können unter Umständen die volle Kostenübernahme für einen erforderlichen Plattformlift verlangen.
Kann der Plattformlift „ohne maßgeblichen Substanzverlust“ aus dem Wohngebäude wieder entfernt werden und ermöglicht er „die selbstständige Lebensführung eines Pflegebedürftigen“, handelt es sich um ein Pflegehilfsmittel, entschied das Sozialgericht Freiburg in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 8. März 2024 (Az.: S 15 KR 1736/22).
Wohnberatung der Stadt Düsseldorf in der Servicezeit im WDR Fernsehen
Am 17. Juni wurde ein beitrag über die Wohnberatung bei der Stadt Düsseldorf in der Servicezeit im WDR Fernsehen gezeigt. Sie können den bericht hier (ab Min. 8.56) anschauen.