Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2010 – Wahlprüfsteine

Im März 2010 hat die LAG Wohnberatung NRW die Fraktionen des Landtags von Nordrhein-Westfalen sowie die Linke angeschrieben, um nach deren Position zur Situation und zu den Perspektiven der Wohnberatung zu fragen.

Es wurden neun, jeweils erläuterte, Fragen gestellt, davon betrafen sieben die Wohnberatung und zwei die Beratung zu gemeinschaftlichem Wohnen. Die Fragen 3 und 4 bezogen sich auf die Finanzierungsprobleme der Wohnberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen.

Sehr schnell und umfassend antworteten die Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen. Sehr schnell antwortete auch die Partei die Linke. Bei CDU und FDP waren Nachfragen nötig.

1. Sind Sie informiert über die Arbeit der Wohnberatungsstellen und über die Untersuchungen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Nutzen und den Effekten der Wohnberatung?

a) CDU

Schreiben der CDU NRW vom 12.04.2010:

„Ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ist für die meisten Menschen von herausragender Bedeutung. Damit dies auch im Alter oder bei Behinderung noch möglich ist, sind vielfach Unterstützung und Hilfestellung erforderlich. So muss nicht selten die Wohnung umgeplant oder eine Tagespflege organisiert werden. Hier leisten die Wohnberatungsstellen eine wichtige Hilfe.“

b) SPD

Schreiben von Dennis Buchner, Abteilungsleiter des SPD-Landesverbandes, vom 26.03.2010:

„Die NRWSPD ist selbstverständlich über die Arbeit der Wohnberatungsstellen sowie deren Bedeutung informiert. Wir legen Wert darauf, dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderung so lange wie möglich selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung leben können. Der Wohnberatung kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu, da jene die Möglichkeiten der erforderlichen Umbaumaßnahmen aufzeigt und Unterstützung bei der Durchführung in der Praxis bietet. Wir schließen uns zudem der Aussage der Enquête-Kommission “Situation und Zukunft der Pflege in NRW” an, dass die Wohnberatung sowie die Wohnungsanpassung hervorragende unterstützende oder pflegebegleitende Maßnahmen sind. Die Umgestaltung und die entsprechende Anpassung der Wohnumgebung ist häufig mit relativ geringem Aufwand umzusetzen. Dadurch ist ein längeres Wohnen in der eigenen Umgebung möglich. Sie stellen eine wichtige Maßnahme der Verhältnisprävention dar, die dem Pflegebedarf vorbeugen sowie Verschlimmerungen bei bereits bestehendem Pflegebedarf vermeiden und Risiken minimieren. Die Wohnberatung trägt entschei-dend dazu bei, die selbstständige Lebensführung älterer Menschen zu ermöglichen und minimiert die Unfallgefahr in der eigenen Wohnung Die Wohnberatung erschließt insbesondere Einsparpotentiale für die Pflegekassen und Sozialhilfe-träger. Durch entsprechende Wohnungsanpassung wird die Selbstständigkeit der Beratenden da-hingehend gestärkt, so dass eine kostenintensive stationäre Unterbringung vermieden werden kann. Somit kann den Wünschen der Betroffenen wie den Interessen der Leistungsträger auf diese Weise gleichermaßen Rechnung getragen werden.“

c) Bündnis 90/Die Grünen

Schreiben von Sylvia Löhrmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW, vom 31.03.2010:

„Ja. Die unabhängige Wohnberatung und die Wohnungsanpassung sind für viele ältere und unter-stützungsbedürftige Menschen unverzichtbar. In vielen Kommunen und Kreisen ist seither ein Angebot an unabhängigen Wohn-, Senioren- und Pflegeberatungsstellen entstanden. Insbesondere die Wohnberatung mit der Wohnraumanpassung hat mitgeholfen, vielen pflegebedürftigen Menschen einen Verbleib in ihrer eigenen Wohnung und im vertrauten Lebensumfeld zu sichern. Damit hat sich die Wohnberatung in den nunmehr rd. 20 Jahren ihrer Arbeit unschätzbare Verdienste erworben bei der Wahrung der Sicherung des selbständigen Wohnens. Die GRÜNEN haben sich deshalb immer für die Sicherung und den Ausbau der unabhängigen Wohnberatung eingesetzt. Eine Reihe von Untersuchungen haben bereits in den 90er Jahren gezeigt: Mit der unabhängigen Wohnberatung wurde eine wichtige sozialpolitische Aufgabe erfüllt – nämlich den älteren und pflegebedürftigen Menschen das Verbleiben in ihrer gewohnten Umgebung zu sichern. Sie hat damit dazu beigetragen, Kosten zu senken, da in vielen Fällen eine Heimunterbringung verhindert werden konnte. Wohnberatung ist somit nicht nur sozialpolitisch eine wichtige Einrichtung – sie rechnet sich auch. So konnten bisher vielerorts bereits Kosten durch u.a. die Vermeidung von Pflegewohngeldzahlungen eingespart werden, die ein Vielfaches über dem liegen, was die Wohnberatung kostet.

Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission “Situation und Zukunft der Pflege” haben sich die GRÜNEN dafür eingesetzt, dass diese wichtige Rolle allseits anerkannt und im Abschlussbericht der Enquete verankert werden konnte. “Die Kommission empfiehlt, die Kommunen in die Lage zu versetzen, gemeinsam mit den anderen Kostenträgern individuelle Lösungen zur Sicherung des Lebens in der eigenen Wohnung zu entwickeln und umzusetzen. Hierzu gehören Beratungs- und Informationsangebote.”

d) FDP

Schreiben von Dr. Ute Dreckmann MdL, Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Generationen, Familie, Frauen und Integration und für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 13.04.2010:

„Auch in den kommenden Jahren ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil der Bürge-rinnen und Bürger im höheren Lebensalter am liebsten zu Hause bzw. im vertrauten Umfeld leben möchte, und zwar auch bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit. Die richtige Gestaltung der Wohnsituation liefert dazu grundlegende Voraussetzungen. Dabei geht es nicht nur um die Beseitigung von Barrieren oder von Stolperfallen, sondern auch um den Zugang zu Dienstleistungen zur Förderung einer selbstständigen Lebensführung sowie um den Erhalt und die Entwicklung nachbarschaftlicher Netzwerke in den Wohnquartieren. Auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für neue Wohnformen im Alter spielen eine zunehmende Rolle, wie z.B. Wohngemeinschaften sowie generationsübergreifendes Wohnen. Die FDP setzt sich dafür ein, dass alle Menschen auch im höheren Lebensalter ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen können, ohne auf Gemeinschaftlichkeit und unterstützende Angebote verzichten zu müssen. Die Wohnberatungsstellen in NRW haben in den vergangenen Jahren wertvolle Aufbauarbeit ge-leistet, um ältere Menschen über Anpassungs- oder Veränderungsmöglichkeiten ihrer individuellen Wohnsituation zu informieren.“

e) Die Linke

Schreiben von Pamela Strutz, Wahlquartier NRW, Strategie & Öffentlichkeitsarbeit die Linke vom 29.3.2010:

„Ja, wir sind informiert, dass die Wohnberatungsstellen gute Beratung für ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderung anbieten, um ihnen zu ermöglichen, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden führen zu können. Auch unser Ansatz als LINKE ist es, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung ihr gewohntes Lebensumfeld so lange wie möglich zu erhalten. Das haben wir auch in unserem Programm zur Landtagswahl so festgehalten.“

2. Gehen Sie grundsätzlich davon aus, daß die Wohnberatung erhalten und ausgebaut wer-den sollte?

a) CDU

Schreiben der CDU NRW vom 12.04.2010:

Die Fragen 2 und 3 wurden von Herrn Post gemeinsam beantwortet, siehe 3.

b) SPD

Schreiben von Dennis Buchner, Abteilungsleiter des SPD-Landesverbandes, vom 26.03.2010:

„Dem Grundsatz “ambulant vor stationär” folgend, legen wir großen Wert auf die Wahlfreiheit der Wohnform. Sie trägt den Wünschen der Menschen Rechnung die bei allen Einschränkungen selbstbestimmt Leben und Wohnen wollen. Demgemäß gilt es in Zukunft, vorrangig Wohn- und Hilfsangebote für ältere sowie pflegebedürftige Menschen im normalen Wohnumfeld zu verankern und Wohnraum für alle Lebenslagen zu schaffen, der auf die individuellen Lebens- und Bedürfnislagen der betroffenen Menschen ausgerichtet ist und somit eine Alternative zum Heim darstellt. Da der Wohnberatung hier eine außerordentlich wichtige Funktion zukommt, setzen wir uns weiterhin für den Erhalt und den Ausbau der Wohnberatung in Nordrhein-Westfalen ein.“

c) Bündnis 90/Die Grünen

Schreiben von Sylvia Löhrmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW, vom 31.03.2010:

„Ja, die Wohnberatung muss erhalten und flächendeckend ausgebaut werden. Hierzu müssen die bereits bestehenden Beratungsstellen in ihrer Existenz gesichert werden.

Der Bedarf an professioneller Wohn- und Pflegeberatung nimmt weiter zu. Wohnberatung ermöglicht vielen älteren Menschen das gewünschte Verbleiben in den „eigenen vier Wänden“ und hilft dabei hohe Folgekosten – zumeist durch eine ungewollte Umsiedlung in eine Heimeinrichtung – zu vermeiden. Zudem ist eine unabhängige Informations- und Beratungsarbeit für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine wesentliche Voraussetzung, um einen Überblick über die örtlichen Angebote und auch die leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten. Für die Wohnberatung wie auch für die unabhängige Pflegeberatung gilt, die bestehenden Angebote zu sichern, das Netz an Beratung weiterzuentwickeln und eine ausreichende, verlässliche und auch langfristig gesicherte Refinanzierung für die Beratung aufzubauen.“

d) FDP

Schreiben von Dr. Ute Dreckmann MdL, Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Generationen, Familie, Frauen und Integration und für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 13.04.2010:

Die Fragen 2, 3 und 4 wurden von Herrn Sterck gemeinsam beantwortet, siehe 4.

e) Die Linke

Schreiben von Pamela Strutz, Wahlquartier NRW, Strategie & Öffentlichkeitsarbeit die Linke vom 29.3.2010:

„Ja, davon gehen wir aus. Sie wird umso wichtiger, als dass der Beratungsbedarf nach unserer Einschätzung in den nächsten Jahren ansteigen wird.“

3. Wie sollen die Wohnberatungsstellen langfristig abgesichert werden?

a) CDU

Schreiben der CDU NRW vom 12.04.2010:

„Seit Beginn der 1990er Jahre wurden die Wohnberatungsstellen unter den Bedingungen der Projektförderung gemeinsam vom Land, den Kommunen und den Pflegekassen gefördert. Seit 2004 konnte in Ergänzung der bisher vereinbarten Tätigkeitsschwerpunkte ein weiterer Schwerpunkt auf die Wohnberatung für Demenzkranke gelegt werden. Die Finanzierung der um diese Aufgabe erweiterten Wohnraumberatungsstellen erfolgte als Modellförderung im Rahmen des § 45c SGB XI anteilig von Pflegekassen, Kommunen und dem Land. Eine Modellförderung ist auf der Grundlage der Vorgaben des § 45c SGB XI maximal für fünf Jahre möglich. Sie endete zum 31. Mai 2009. Deshalb wurde die bisherige Modellförderung auf eine regelhafte und unbefristet mögliche Finan-zierung der Wohnberatung als Agenturen zur Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib in Wohnung und Wohnumfeld umgestellt. Diese Finanzierung ist im Rahmen der novellierten Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige abgesichert worden.“

b) SPD

Schreiben von Dennis Buchner, Abteilungsleiter des SPD-Landesverbandes, vom 26.03.2010:

„Im Rahmen des Modellprojektes ist die Wohnberatung bislang vom Land gefördert worden. Mit dem Auslaufen dieses Projektes hat sich das Land aus der Förderung der Wohnberatung zurückgezogen. Die Wohnberatung ist seit der Reform des Landespflegegesetzes eine kommunale Aufgabe. Es gilt dabei, die bestehenden Strukturen vor Ort entsprechend zu vernetzen und damit die Entstehung von Synergieeffekten zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund befürworten wir auch die Einrichtung von Pflegestützpunkten, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen um-fassend und unabhängig hinsichtlich ggf. bestehender Sozialleistungsansprüche und weiterer Hilfeangebote “aus einer Hand” beraten. Dabei sollen Pflegestützpunkte auf bereits vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen zurückgreifen, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Dies impliziert jedoch nicht, dass sich das Land aus dem Bereich der Wohnberatung vollständig zurückzieht. Vielmehr gilt es, die Kommunen bei der Wahrnehmung und Umsetzung ihrer Aufgaben zu unterstützen.“

c) Bündnis 90/Die Grünen

Schreiben von Sylvia Löhrmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW, vom 31.03.2010:

„Das Netz an Wohnberatungen muss weiterentwickelt und eine ausreichende und verlässliche Refinanzierung der Beratungsleistungen aufgebaut werden. Die Landesregierung hat allerdings ihre Mitfinanzierung an den unabhängigen Wohnberatungsstellen eingestellt und dies u.a. mit der Einlassung des Landesrechnungshof begründet, der die Finanzierung der Wohnberatung als alleinige Aufgabe der Kommunen und Kassen sieht. Diese Position muss in soweit hinterfragt werden, als dass im SGB XI den Ländern die Zuständigkeit für die Vorhaltung und die Investitionskosten per Gesetz zugewiesen wird: “Die Länder sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur. Das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird durch Landesrecht bestimmt. Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Ein-führung der Pflegeversicherung entstehen.” (SGB XI, § 9)

Mit dem Landespflegegesetz ist letztendlich die Finanzierung u.a. der ambulanten und stationären Investitionskosten (Pflegewohngeld) wie auch die Bereitstellung einer unabhängigen Pflegebera-tung sowie die Kosten für die kommunale Pflegeplanung und für die Pflegekonferenzen den Kommunen übertragen worden. -Das ist auch sachgerecht, da mit der Einführung der Pflegeversicherung nur die Kommunen als Sozialhilfeträger und nicht das Land die entsprechenden Einsparungen bei der “Hilfe zur Pflege” verzeichnen können. Allerdings kann nicht geleugnet werden, dass das Land in der Frage der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur nach wie vor eine zentrale Zuständigkeit behält. Deshalb muss nach unserer Auffassung das Land gerade bei den komplementären Pflegeinfrastrukturangeboten – wozu die unabhängige Wohnberatung zweifellos gehört – auch eine Mitver-antwortung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Infrastruktur übernehmen. Eine wichtige Aufgabe, an der sich das Land beteiligen sollte, sehen wir in u.a. in der Beseitigung der “weißer Flecken” in der Beratungsstruktur in NRW.

Darüber hinaus halten wir die Einrichtung von Quartiersstützpunkten für wichtig, die in den Stadtteilen Beratung, Vermittlung und Unterstützung anbieten und damit dazu beitragen, dass eine Versorgungssicherheit für ältere und pflegebedürftige Menschen im Wohnquartier hergestellt werden kann. Eine intensive Zusammenarbeit mit den bestehenden Wohnberatungsstellen ist dabei von besonderer Bedeutung. Eine Stärkung und Sicherung der Wohnberatung ist hierfür dringend notwendig.“

d) FDP

Schreiben von Dr. Ute Dreckmann MdL, Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Generationen, Familie, Frauen und Integration und für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 13.04.2010:

Die Fragen 2, 3 und 4 wurden von Herrn Sterck gemeinsam beantwortet, siehe 4.

e) Die Linke

Schreiben von Pamela Strutz, Wahlquartier NRW, Strategie & Öffentlichkeitsarbeit die Linke vom 29.3.2010:

„DIE LINKE wird sich für einen flächendeckenden Aus- und Aufbau individuell bedarfsdeckender und vernetzter Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung sowie ältere Menschen einsetzen.“

4. Welche kurzfristig wirkenden Hilfsmaßnahmen kann es für in Ihrer Existenz gefährdete Beratungsstellen geben?

a) CDU

Schreiben der CDU NRW vom 12.04.2010:

„Die Finanzierung der Wohnberatung ist auf eine gesicherte Grundlage gestellt worden. Dies war und ist mit Blick auf die Kooperation der Wohnberatungsstellen mit den Pflegestützpunkten in den Kreisen und kreisfreien Städten eine wichtige Voraussetzung für den Aufbau und die Sicherung des Beratungsangebotes durch Kommunen sowie Pflege- und Krankenkassen.“

b) SPD

Schreiben von Dennis Buchner, Abteilungsleiter des SPD-Landesverbandes, vom 26.03.2010:

„Auch die kurzfristigen Finanzierungsmöglichkeiten der Wohnberatung sind neu zu diskutieren. Da die Finanzierung der Wohnberatung durch die Kommunen sowie die Pflegekassen erfolgt, sollten kurzfristig wirkende Hilfsmaßnahmen auch hier entwickelt werden. Zugleich ist festzustellen, dass sich die Rahmenbedingungen der Wohnberatung in einer Umstrukturierungsphase befinden. Daher sind neue und/oder alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu entwickeln. So ließen sich neue Finanzmittel beispielsweise durch eine finanzielle Einbindung der Wohnungswirtschaft erschließen, welche von der Wohnberatung sowie den sich daraus ergeben-den Umbaumaßnahmen profitiert. Die Schnittstellen bilden hier folglich die Kommunen, die Pflege-kassen und die Wohnungswirtschaft. Aus Sicht der NRWSPD sollte das Land entsprechende Reformprojekte begleiten und unterstützen.“

c) Bündnis 90/Die Grünen

Schreiben von Sylvia Löhrmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW, vom 31.03.2010:

„Der Rückzug des Landes aus der anteiligen Finanzierung hat nach unseren Informationen insbe-sondere bei den Beratungsstellen, die sich in freier Trägerschaft befinden, zu einer Reduzierung ihrer Förderung geführt. Deshalb sollte die Landesregierung darauf hinwirken, dass alle Wohnberatungsstellen (in kommunaler wie auch freier Trägerschaft), die bislang im Rahmen des “Modellprogramms Wohnberatung” gefördert worden sind, auch weiterhin im gleichen Umfang gefördert werden. Nur dann kann die Qualität und der Umfang der Beratung so wie bisher gesichert werden. Dabei muss auch den Kommunen in Haushaltssicherung die Möglichkeit gegeben werden, die Wohnberatungsstellen in vollem Unfang weiterzuführen, um eine gute umfassende Beratung zu sichern, die auf Heimvermeidung setzt, und hohen Kosten für das Pflegewohngeld senken hilft.“

d) FDP

Schreiben von Dr. Ute Dreckmann MdL, Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Generationen, Familie, Frauen und Integration und für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 13.04.2010:

„Das Projekt der Wohnberatung wurde seit Anfang der neunziger Jahre gemeinsam vom Land, den Kommunen und den Pflegekassen gefördert. Wie aus der Vorlage 14/2468 des Landtags NRW hervorgeht, wurde seit 2004 ergänzend zu den bisher vereinbarten Tätigkeitsschwerpunkten als weiterer Schwerpunkt die Wohnberatung für Demenzkranke in das Angebot mit aufgenommen. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Tätigkeiten erfolgte als Modellförderung im Rahmen des §45c SGB XI anteilig von den Pflegekassen, den Kommunen und dem Ministerium für Arbeit, Ge-sundheit und Soziales (MAGS). Diese Modellförderung war auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben nur für die Dauer von fünf Jahren zulässig. Hinzu kommt, dass das MAGS aufgrund der Prüfungsberichte des Landesrechnungshofes verpflichtet war, sich aus der Förderung der Wohn-beratung zurückzunehmen. Auf S. 3 der besagten Vorlage heißt es: “Deshalb wurde nach Analyse der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten die bisherige Modellförderung auf eine regelhafte und unbefristet mögliche Finanzierung der Wohnberatung als Agenturen zur Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib in Wohnung und Wohnumfeld umgestellt.” Entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in NRW wird die Finanzierung seit dem Ende der Modellförderung je zur Hälfte von den Pflegekassen und den Standortkommunen getragen. Die Landesregierung ist innerhalb des Themenbereichs “Wohnen im Alter” bereits seit längerem aktiv. So wurden beispielsweise im Rahmen des vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekts “Altengerechte Stadt” Hand-lungsempfehlungen entwickelt, um einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen für ein aktives, selbstbestimmtes Leben von älteren Menschen in den Städten und Gemeinden zu leisten. Darüber hinaus ist auch das Projekt “WohnQuartier” zu nennen, das von der Stiftung Wohlfahrtspflege gefördert wird. Die Finanzierung der praxisnahen Evaluation hat das Ministerium Generationen, Familie, Frauen und Integration übernommen. Es geht u. a um die Aspekte Wohnen und Wohnumfeld sowie um Gesundheit, Service und Pflege. Hinzuweisen ist außerdem auf das Qualitätssiegel “Betreutes Wohnen für ältere Menschen in NRW”. Über neue Wohnformen in Nordrhein-Westfalen informiert darüber hinaus eine Broschüre der Landesregierung mit dem Titel “Neue Wohnprojekte für ältere Menschen”. Auch mit der Tagung “Miteinander bauen und Wohnen” am 14. Mai 2009 in Oberhausen hat die Landesregierung, gemeinsam mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, auf die wachsende Bedeutung dieses Themas aufmerksam gemacht. In Ihrem Schreiben thematisieren Sie u. a. auch die angespannte Haushaltslage in den Kommunen. Die Sicherstellung der kommunalen Leistungsfähigkeit zur Erbringung wichtiger Aufgaben der Daseinsvorsorge ist ein zentrales Anliegen der FDP in Nordrhein-Westfalen. Trotz der allgemeinen Wirtschaftskrise haben wir uns daher in den vergangenen Jahren immer mit Erfolg für eine auskömmliche Gemeindefinanzierung stark gemacht. Jeder vierte Euro des Landeshaushalts kommt heute den Kommunen zugute. Insbesondere aufgrund der erheblich gestiegenen Sozialausgaben bedarf es jedoch weiterer Schritte, um die Städte und Gemeinden finanziell zu entlasten. Auf Bestreben des NRW-Ministerpräsidenten Rüttgers und seines Stellvertreters Pinkwart wurde zu diesem Zweck auf Bundesebene eine ‘Gemeindefinanzkommission’ eingerichtet, an der neben den Ländern auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt sind. Mit Hilfe dieser Kommission sollen die Grundlagen für eine substanzielle Gemeindefinanzreform geschaffen werden. Hierbei geht es unter anderem um eine bessere finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden im Bereich des Sozialen sowie um den Ersatz der konjunkturanfälligen und damit unsicheren Gewerbesteuer, welche vielerorts die Haupteinnahmequelle darstellt. Parallel hierzu wurde auf Landesebene ein vergleichbares Gremi-um eingerichtet. Aufgrund der drängenden Problemlagen in den Städten und Gemeinden unseres Landes will die Gemeindefinanzkommission bereits im Herbst erste Ergebnisse vorlegen.“

e) Die Linke

Schreiben von Pamela Strutz, Wahlquartier NRW, Strategie & Öffentlichkeitsarbeit die Linke vom 29.3.2010:

„DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass das Land NRW sich wieder an der Finanzierung betei-ligt bzw. den Kommunen ausreichend Geld zur Verfügung gestellt wird, damit sie den erhöhten Anteil tragen können. Wenn das Land Aufgaben bzw. Verpflichtungen auf die Kommunen überträgt, muss es auch die notwendigen Mittel bereit stellen. Derzeit lässt man die Kommunen im Regen stehen. Die finanziell katastrophale Lage vieler Kommunen in NRW führt zu einer für uns skandalösen Situation. Vor allem im sozialen und kulturellen Bereich wird da gespart, wo es viele Menschen besonders trifft: bei Eintrittspreisen für Schwimmbäder, im Bereich des kulturellen An-gebotes aber auch bei wichtigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Das darf nicht so wei-ter gehen! DIE LINKE fordert eine Perspektive für die Kommunen, ein Entschuldungsprogramm insbesondere was die Altschulden betrifft und eine Umverteilung bei den Einnahmen, um den Kommunen wieder mehr Geld zur Verfügung zu stellen (z. B. bei der Gewerbesteuer).“

5. Befürworten Sie den Ausbau der landesweiten Zusammenarbeit aller Wohnberatungsstellen?

a) CDU

Schreiben der CDU NRW vom 12.04.2010:

„Die Anfragen, die an die Wohnberatungsstellen herangetragen werden, sind sicherlich ähnlich bzw. vergleichbar. Eine Zusammenarbeit dient daher nicht nur dem Erfahrungsaustausch, sondern kann auch zu einer besseren Beratung der Bürgerinnen und Bürger beitragen.“

b) SPD

Schreiben von Dennis Buchner, Abteilungsleiter des SPD-Landesverbandes, vom 26.03.2010:

„Um den Menschen ein flächendeckendes Angebot der Wohnberatung zu ermöglichen, halten wir den Ausbau der landesweiten Zusammenarbeit der Wohnberatungsstellen für sinnvoll. Gleichzeitig ist die SPD in Nordrhein-Westfalen von der Vernetzung sowie Sicherung der Wohnberatungsstel-len vor Ort überzeugt. Wie oben erwähnt ist eine engere Verzahnung der Wohnberatung zur Unterstützung von Synergieeffekten wünschenswert.“

c) Bündnis 90/Die Grünen

Schreiben von Sylvia Löhrmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW, vom 31.03.2010:

„Ja. Eine landesweite Zusammenarbeit aller Wohnberatungsstellen halten wir für sinnvoll und not-wendig allein, um eine einheitliche Beratungsqualität zu sichern und eine kontinuierliche inhaltliche Weiterentwicklung landesweit voranbringen zu können.“

d) FDP

Schreiben von Dr. Ute Dreckmann MdL, Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Generationen, Familie, Frauen und Integration und für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 13.04.2010:

Die Fragen 5 und 6 wurden von Herrn Sterck gemeinsam beantwortet, siehe 6.

e) Die Linke

Schreiben von Pamela Strutz, Wahlquartier NRW, Strategie & Öffentlichkeitsarbeit die Linke vom 29.3.2010:

„Ja.“

6. Welche Funktion kann oder soll die LAG Wohnberatung NRW nach Ihrer Ansicht dabei und beim Ausbau und der Sicherung der Wohnberatung bekommen?

a) CDU

Schreiben der CDU NRW vom 12.04.2010:

„Die LAG Wohnberatung NRW kann eine koordinierende und moderierende Funktion einnehmen.“

b) SPD

Schreiben von Dennis Buchner, Abteilungsleiter des SPD-Landesverbandes, vom 26.03.2010:

„Die LAG Wohnberatung NRW kann beispielsweise koordinierende Aufgaben hinsichtlich der Wohnberatung übernehmen. Außerdem ist für die SPD ein regelmäßiger Austausch mit Expertinnen und Experten in den verschiedenen Politikbereichen weiterhin von hoher Bedeutung, so dass wir einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch sehr begrüßen. Ebenso wünschen wir auch weiterhin die Expertise des LAG Wohnberatung NRW bei den entsprechenden Anhörun-gen in den Ministerien und Fachausschüssen.“

c) Bündnis 90/Die Grünen

Schreiben von Sylvia Löhrmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW, vom 31.03.2010:

„Wir halten es für notwendig, dass zur Sicherung der qualitativen Begleitung, kontinuierlichen Qualifizierung, Vernetzung und Weiterentwicklung der unabhängigen Wohnberatung für ältere und pfle-gebedürftige Menschen eine Fachstelle eingerichtet wird. Diese Aufgabe sollte die LAG Wohnberatung übernehmen. Wir haben gefordert hierfür 300.000 Euro bereitzustellen. Die anderen Fraktionen haben unserem Antrag leider nicht zugestimmt.“

d) FDP

Schreiben von Dr. Ute Dreckmann MdL, Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Generationen, Familie, Frauen und Integration und für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 13.04.2010:

„Kooperationen zum Zwecke des fachlichen Austausches bzw. der Vernetzung von Know-how sind aus unserer Sicht grundsätzlich sinnvoll. Allerdings stellt sich die Frage, wie diese Zusammenarbeit gestaltet wird bzw. welche Zielsetzungen im Einzelnen erreicht werden sollen.“

e) Die Linke

Schreiben von Pamela Strutz, Wahlquartier NRW, Strategie & Öffentlichkeitsarbeit die Linke vom 29.3.2010:

„Aus unserer Sicht kann die LAG vor allem auf das flächendeckende Angebot aufmerksam machen und die entsprechenden Materialien und Informationen der Öffentlichkeit zugänglich machen. Für die Politik sollte die LAG Ansprechpartnerin im Bereich Wohnungspolitik sein. Für uns kann sie wichtige Ansprechpartnerin insbesondere bei der Frage sein, wie integrative barrierefreie Wohnformen (weiter-)entwickelt und der Umbau alten Baubestandes organisiert werden kann. Wichtig ist auch, dass bei wachsender Alterarmut genügend barrierefreier sozialer Wohnraum in Zukunft zur Verfügung steht.“

7. Befürworten Sie auch weiterhin Mittel seitens des Landes für Öffentlichkeitsarbeit für die Wohnberatung zur Verfügung zu stellen?

a) CDU

Schreiben der CDU NRW vom 12.04.2010:

„Die Finanzierung der Wohnberatung ist auf eine gesicherte Grundlage gestellt worden.“

b) SPD

Schreiben von Dennis Buchner, Abteilungsleiter des SPD-Landesverbandes, vom 26.03.2010:

„Um die Wahrnehmung der Wohnberatung in der Bevölkerung auch in Zukunft zu stärken, bleibt Öffentlichkeitsarbeit eine wesentliche Aufgabe der Wohnberatung. Die Frage der finanziellen Un-terstützung orientiert sich in erster Linie daran, auf welcher Ebene die Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird. Das Land bleibt auch hier mit in der Verantwortung für die überörtliche Öffentlichkeitsarbeit.“

c) Bündnis 90/Die Grünen

Schreiben von Sylvia Löhrmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW, vom 31.03.2010:

„Ja. Wir sehen weiterhin das Land in der Verantwortung, den Erhalt der bestehenden Infrastruktur an unabhängiger Wohnberatung sichern zu helfen. Hierzu gehört auch eine landesweite Öffentlichkeitsarbeit. Sinnvollerweise sollte für die Umsetzung dieser Aufgabe auch die Erfahrung und Kompetenz der LAG Wohnberatung genutzt werden.“

d) FDP

Schreiben von Dr. Ute Dreckmann MdL, Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Generationen, Familie, Frauen und Integration und für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 13.04.2010:

„Siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3“

e) Die Linke

Schreiben von Pamela Strutz, Wahlquartier NRW, Strategie & Öffentlichkeitsarbeit die Linke vom 29.3.2010:

„Ja.“

Fragen zur Beratung zu Gemeinschaftlichen Wohnformen

8. Setzen Sie sich für den Erhalt der vorhandenen Struktur der beiden Beratungsstellen zu gemeinschaftlichen Wohnformen in Köln und Bochum ein?

a) CDU

Schreiben der CDU NRW vom 12.04.2010:

Die Fragen 8 und 9 wurden von Herrn Post gemeinsam beantwortet, siehe 9.

b) SPD

Schreiben von Dennis Buchner, Abteilungsleiter des SPD-Landesverbandes, vom 26.03.2010:

„Die zwei Beratungseinrichtungen zu gemeinschaftlichen Wohnformen wurden zur Förderung Neuer Wohnformen im Alter eingerichtet. Sie nehmen koordinierende Funktionen wahr und leisten einen wichtigen Beitrag zur Wissensvermittlung hinsichtlich innovativer Wohnprojekte, indem sie entsprechende Initiativen beispielsweise bei der Planung und Umsetzung von Wohngemeinschaften sowie bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern unterstützend begleiten. Eine zentrale Aufgabe der Beratungseinrichtungen besteht darüber hinaus in der Vernetzung der beteiligten Akteure wie beispielsweise Einzelpersonen, Gruppen, Kommunen, Wohnungswirtschaft und Wohlfahrtsverbände. Somit gilt es entsprechende Angebote langfristig zu sichern. Dabei steht das Land in der Verantwortung, den Wissenstransfer weiterhin zu ermöglichen und die Kooperationspartner zu unterstützen.“

c) Bündnis 90/Die Grünen

Schreiben von Sylvia Löhrmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW, vom 31.03.2010:

„Ja. Mit der Einrichtung der beiden Regionalstellen “Neue Wohnformen im Alter” wurde 1997 erst-malig in Deutschland eine Projektberatung installiert, mit der neue Wohnformen für ältere Menschen entwickelt und in der Fläche verbreitet werden sollte. Dieses hat bundesweit Beachtung gefunden. Seither konnte mit Hilfe der Regionalstellen eine große Zahl neuer Wohnprojekte und -formen mit Unterstützung der Regionalstellen errichtet, eine Wohnprojektberatungsstruktur und -kultur sowie auch Überblick über einen Großteil der Angebote geschaffen werden. Mit Unterstützung der beiden Regionalbüros wurden etliche Gruppen unterstützt, die Projekte gemeinschaftlichen Wohnens im Alter planen bzw. praktizieren oder Nachbarschaftsvereine gründen wollen. Es konnte eine Vielzahl von Konzepten für gemeinschaftliches Wohnen erstellt werden, die wiederum für andere Gruppen modellhaft waren. Schließlich haben beide Regionalbüros auch auf die Pro-jektberatung vor Ort ausgestrahlt und diese unterstützt. Wir setzen uns deshalb mit Nachdruck für die Weiterfinanzierung der beiden Regionalstellen in Köln für das Rheinland, getragen vom Verein “Neues Wohnen im Alter e.V.” und in Bochum für den Landesteil Westfalen, getragen von der “Wohnbundberatung NRW” ein. Eine vollständige Überführung der Tätigkeit und der Aufgaben in den Landespflegestützpunkt – so wie von der schwarz-gelben Landesregierung beabsichtigt, ist weder sachgerecht noch sinnvoll. Insbesondere eine Zusammenführung dieser Aufgabe an einem Standort erscheint uns wenig sinnvoll, da die Beratung in die Regionen hinein erfolgen muss. Sinnvoll wäre sicher eine enge Zusammenarbeit mit dem Landepflegestützpunkt. Dies kann aber auch ohne eine räumliche Zusammenführung erfolgen. Da bezüglich der Zielgruppen die Regionalstellen wesentlich breiter aufgestellt sind als die Landesvereinbarungen dies für die Pflegestützpunkte in NRW vorsehen, scheint uns diese ausschließliche Anbindung dieser Projektbera-tungsstellen an den Landespflegestützpunkt auch nicht berechtigt zu sein. Während bei den Pflegestützpunkten Menschen mit Pflegebedarf im Focus stehen, ist das Spektrum der Projekte gemeinschaftlichen Wohnformens wesentliche breiter bis hin zum Mehrgenerationen-Wohnen angelegt.“

d) FDP

Schreiben von Dr. Ute Dreckmann MdL, Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Generationen, Familie, Frauen und Integration und für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 13.04.2010:

Die Fragen 8 und 9 wurden von Herrn Sterck gemeinsam beantwortet, siehe 9.

e) Die Linke

Schreiben von Pamela Strutz, Wahlquartier NRW, Strategie & Öffentlichkeitsarbeit die Linke vom 29.3.2010:

„Ja.“

9. Wie können die Beratungsstellen langfristig finanziell abgesichert werden?

a) CDU

Schreiben der CDU NRW vom 12.04.2010:

„Die Förderung des Landes für die beiden Beratungsstellen ist Ende 2009 eingestellt worden. Die Aufgaben der beiden Beratungsstellen sollen mittelfristig vom Landeszentrum für Pflegeberatung wahrgenommen werden. Hier ergeben sich viele Schnittstellen zur Wohnberatung und zukünftig werden die Aufgaben gebündelt wahrgenommen. Das Landeszentrum hat in seiner ersten Aufbaustufe die mit der Akkreditierung der Pflegestützpunkte in Verbindung stehenden Arbeiten aufgenommen.“

b) SPD

Schreiben von Dennis Buchner, Abteilungsleiter des SPD-Landesverbandes, vom 26.03.2010:

„Wie bei Beantwortung der Fragen 3) und 4) dargelegt, kann die Wohnberatung auch langfristig finanziell durch die Verknüpfung verschiedener Dienste in einer Kommune abgesichert werden, indem die bestehenden Strukturen vor Ort entsprechend vernetzt und somit die Entstehung von Synergieeffekten unterstützt werden kann. Ebenso ist dargelegt worden, dass die Wohnberatung einen Beitrag zur Reduzierung der Kosten für ambulante und stationäre Pflege leisten kann. Diese Einsparpotentiale können gegebenenfalls auch für die Finanzierung der Beratungsstellen nutzbar gemacht werden. Auch gilt es, im Rahmen von Reformprojekten neue Finanzierungsmöglichkeiten zu entwickeln und zu erproben. Die Beteiligung des Landes kann dabei in der unterstützenden Begleitung dieses Prozesses bestehen.“

c) Bündnis 90/Die Grünen

Schreiben von Sylvia Löhrmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW, vom 31.03.2010:

„Wir treten dafür ein, dass beiden Regionalstellen, die bereits seit Anfang des Jahres keine finanzielle Förderung mehr erhalten haben (u.a. mit dem Hinweis auf die Integration dieser Aufgabe in den Landesstützpunkt) ihre bisher erfolgreiche Arbeit als eigenständige Beratungsstellen wieder aufnehmen und fortsetzen können.

Die beiden Regionalstellen, die zusammen landesweit tätig sind, sollen auch weiterhin eine dauerhafte finanzielle Unterstützung aus Landesmitteln erhalten.“

d) FDP

Schreiben von Dr. Ute Dreckmann MdL, Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Generationen, Familie, Frauen und Integration und für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 13.04.2010:

„Die Finanzierung der Regionalstellen für neue Wohnformen in Köln und Bochum durch das Land wurden zum 31.12.2009 beendet. Deren Aufgaben sollen durch das Landespflegezentrum in Münster übernommen werden.“

e) Die Linke

Schreiben von Pamela Strutz, Wahlquartier NRW, Strategie & Öffentlichkeitsarbeit die Linke vom 29.3.2010:

„Durch die Vergrößerung des finanzpolitischen Spielraumes der Kommunen und des Landes. DIE LINKE setzt dabei auf die Stärkung der Einnahmenseite. Da es kaum steuerpolitische Kompetenz gesetzgeberische Kompetenzen auf Landesebene gibt, fordern wir vor allem eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer als Millionärsteuer und eine Börsenumsatzsteuer, die Ausweitung der Erbschaftsteuer sowie die Stärkung der von den Kommunen erhobenen Gewerbesteuern.“

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